Schritt für Schritt zum Mandat

Nachfolgend finden Sie grundlegende Unterlagen zur Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei.

Diese dienen der Vorabinformation.

Ein angetragenes Mandat kommt erst zustande, wenn ich es ausdrücklich annehme, etwa durch schriftliche Bestätigung oder durch eindeutige Aufnahme der Tätigkeit.
Unterlagen mit Unterschriftszeile werden nur im Bedarfsfall gesondert angefordert.

Bei Fragen zu den Unterlagen sprechen Sie mich gerne an.

Eine individuelle Einschätzung erfolgt stets im persönlichen Erstgespräch.

Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit.

Informationen zur Datenverarbeitung im Mandatsverhältnis.

Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Verbrauchermandaten.

Vergütung nach RVG, soweit nicht im Einzelfall eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Mit Unterschriftszeile für die kurzfristige Vertretung gegenüber Dritten.
Bitte nur nach vorheriger Abstimmung unterzeichnet übersenden.

Die Bereitstellung dieser Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis und stellt keine Mandatsannahme dar. Maßgeblich sind ausschließlich die im konkreten Einzelfall übermittelten und vereinbarten Regelungen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft gestalten.